Stellen Sie uns Ihre Inhalte zur Verfügung, und Sie erhalten Zugriff auf den ganzen SMD-Bestand. Ihre eigenen Dokumente stehen Ihnen über eine Schnittstelle zur Verfügung. Sie können damit eigene Online-Services aufsetzen und intern oder extern anbieten.
Abgeltung
Die SMD wurde von den Aktionären (Ringier AG, SRG/SSR idée suisse und Tamedia AG) gegründet, um mit zentralen digitalen Dokumentations- und Archiv-Diensten die publizistische Qualität der Gesellschafter- und Partner-Publikationen und Sendungen zu unterstützen. Sie arbeitet nach wie vor nicht gewinnorientiert, sie muss ausschliesslich ihre Kosten decken.
Das Businessmodell beteiligt die Gesellschafter und Partner aufgrund verschiedener Variablen an diesen Kosten: Bezüge eigener und fremder Dokumente, direkte Kosten für die Bearbeitung der angelieferten Dokumente, Gutschrift für Bezug eigener Dokumente durch andere Partner.
Am Umsatz des kommerziellen Dienstes Swissdox sind die Gesellschafter und Partner-Verlage anteilmässig gemessen an ihren abgerufenen Artikel beteiligt. In der Verwendung ihrer eigenen Daten über eine Schnittstelle bleiben die Partner völlig frei, sie können die Inhalte Dritten kostenlos oder nach einem eigenen Bezahlmodell anbieten.
Wenn Sie Interesse haben, kontaktieren Sie uns einfach unter infoATsmd.ch
Axel Springer Syndication
Die Verwendung von Presseartikeln aus Presseerzeugnissen der Axel Springer Syndication für Pressespiegel oder Medienanalysen/-beobachtung ist für SMD-Nutzerinnen und Nutzer für den Eigenbedarf erlaubt, im Auftrag für Dritte jedoch ausgeschlossen. Sollte diese Dienstleistung erwünscht sein, so bedarf sie einer gesonderten Vereinbarung „Pressespiegel Lizenz“ bzw. „Digitale Verarbeitungslizenz“ mit Axel Springer Syndication. Setzen Sie sich hierfür mit uns über infoATsmd.ch in Verbindung, und wir helfen gerne weiter.
SMD-Nutzerinnen und Nutzer sind berechtigt, die einzelnen Presseartikel (maximal gleichzeitig 20 Presseartikel pro Kunde) vorübergehend auf ihrem Rechner abzuspeichern. Die Presseartikel sollten jedoch innerhalb von drei Tagen nach der Speicherung wieder gelöscht sein. Eine Weitergabe der Presseartikel an Personen, die nicht zum berechtigten Nutzerkreis gehören, ist nicht zulässig.
Das betrifft die folgenden Quellen: Auto Bild, Auto Bild klassik, Auto Bild reisemobil, Bild, Bild am Sonntag, Cicero, Das Goldene Blatt, Die Welt, Welt am Sonntag.
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für die Nutzung des Dienstes: SMD |
||
|
|
|
1. DEFINITIONEN In dieser Vereinbarung haben kursiv geschriebene Begriffe die nachstehend beschriebene Bedeutung. |
||
Abonnement: «Abonnement» bedeutet ein Leistungs- und Service-Paket, welches vom Lizenznehmer ausgewählt werden kann. Der Abschluss eines Abonnements bzw. der Besitz eines gültigen Abonnements ist Voraussetzung für den Zugriff auf den Dienst. |
||
Bedingungen: «Bedingungen» bezeichnet die Abschnitte, die in Fettdruck und Grossbuchstaben, sowie in fetter und regelmässiger Schriftform im Folgenden aufgeführt sind. |
||
Dienst «Dienst» bezeichnet das Softwareprodukt und den Zugang zu Lizenziertem Material über https://www.smd.ch . |
||
Informationen: «Informationen» sind Informationen, in welcher Form auch immer, die über den Dienst bereitgestellt werden, mit Ausnahme von Webinhalten, abgeleiteten Informationen und Lizenznehmerinformationen. |
||
Lizenzgeber: «Lizenzgeber» bedeutet die SMD Schweizer Mediendatenbank AG, die das Recht einräumt, den Dienst gemäss den Bedingungen in diesem Vertrag zu nutzen. |
||
Lizenznehmer: «Lizenznehmer» bezeichnet Privatpersonen oder Mitarbeiter von Unternehmen, die das Recht erwerben, den Dienst gemäss den Bedingungen in diesem Vertrag in ihrem Namen oder im Namen der Unternehmen, die sie beschäftigen, zu nutzen. |
||
Lizenznehmerinformationen: «Lizenznehmerinformationen» sind Daten, Materialien und andere Informationen jeglicher Form, die der Lizenznehmer dem Lizenzgeber zur Aufnahme in den Dienst zur Verfügung stellt. |
||
Lizenziertes Material: «Lizenziertes Material» bezeichnet Informationen und Web-Inhalte, die über den Dienst verfügbar sind. |
||
Mitgliedskonto: Das «Mitgliedskonto» enthält alle Details in Bezug auf den Lizenznehmer, wie die benötigten persönlichen Angaben für das Anbieten des Dienstes, das Abonnement, die Zahlungsmethoden, und die Belastungs- und Rechnungsstellungsdetails. |
||
Vertrag: «Vertrag» bezeichnet die in den folgenden Abschnitten aufgeführten Bedingungen. |
||
Web-Inhalte: «Web-Inhalte» bezeichnet Inhalte, auf die über den Dienst über Links zu verfügbaren Internetseiten Dritter zugegriffen wird.
|
||
2. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG |
||
2.1. Dauer Die vertragliche Mindestlaufzeit orientiert sich an der Laufzeit des gewählten Abonnements für die Nutzung des Dienstes und kann nicht unterschritten werden. Voraussetzung dafür ist der separate Abschluss einer Partnervereinbarung oder der Abschluss eines separaten Vertrags für entsprechend berechtigte Mitglieder von syndicom (Branchen «Visuelle Kommunikation» und «Presse und elektronische Medien»), impressum, ssm, Verband Schweizer Fachjournalisten (SFJ) und Junge Journalistinnen & Journalisten Schweiz (JJS) mit der SMD Schweizer Mediendatenbank AG.
|
||
2.2. Erneuerung Gültige Abonnements werden bis auf Widerruf automatisch verlängert, sobald die vorgesehene Laufzeit abgelaufen ist.
|
||
2.3. Kündigung Eine Kündigung ist nur auf das Ende der Laufzeit des gewählten Abonnements und unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen entweder in der separaten Partnervereinbarung oder im separaten Vertrag möglich und darf die Mindestlaufzeit nicht unterschreiten.
|
||
3. VERPFLICHTUNG LIZENZNEHMER |
||
3.1. ZUGANG |
||
3.1.1. Zugriffsregelung Voraussetzung für den Zugang zum Dienst sind die Verfügbarkeit einer Internetverbindung, die Registrierung und die Eröffnung eines Mitgliedskontos bei der SMD Schweizer Mediendatenbank AG. Der Lizenznehmer wählt ein Abonnement aus, schliesst einen Abonnementvertrag ab und bezahlt gemäss den verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten. Danach ist der Zugriff auf den Dienst freigegeben.
|
||
3.2. NUTZER |
||
3.2.1. Autorisierte Nutzer Der Lizenznehmer ist der autorisierte Nutzer des Zugangs und seines Mitgliedskontos. Die Anzahl gleichzeitiger Nutzer ist auf eins begrenzt. Der Lizenznehmer ist entweder selbst Administrator seines Mitgliedskontos oder er benennt im eigenen Unternehmen Administratorinnen und Administratoren, welche für die Erstellung, Freischaltung und Aufhebung von Mitgliedskonten für interne und externe Mitarbeitende des eigenen Unternehmens nach den vorliegenden AGB und gemäss den Gepflogenheiten im eigenen Unternehmen zuständig sind.
|
||
3.3. NUTZUNG |
||
3.3.1. Nutzung durch die autorisierten Nutzer Der Lizenznehmer muss sicherstellen, dass alle autorisierten Nutzer darüber informiert sind, dass sie nur für den eigenen Gebrauch auf Lizenziertes Material aus dem Dienst zugreifen, es herunterladen oder ausdrucken dürfen. Jegliche kommerzielle Nutzung ist ausdrücklich untersagt. Urheberrechtshinweise müssen immer entsprechend aufgenommen, erwähnt oder zitiert werden. Wenn der Lizenznehmer oder der autorisierte Nutzer die Nutzung von Lizenziertem Material benötigt, die über die in diesem Vertrag formulierte zulässige Nutzung hinausgeht, muss das Lizenzverfahren des jeweiligen Lizenzmaterialanbieters berücksichtigt werden. Der Lizenzgeber kann keine über die in diesem Vertrag hinausgehende Nutzungserlaubnis erteilen. Dem Lizenznehmer oder dem autorisierten Nutzer ist untersagt, (a) das Lizenzierte Material zu kopieren, zu scannen oder zu verändern, zu reproduzieren, zu verteilen, anzuzeigen, zu verkaufen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, oder das Lizenzierte Material an Dritte ausserhalb der eigenen Organisation zu verteilen. (b) das Lizenzierte Material oder davon abgeleitete Inhalte (einschliesslich Grafiken und Bilder aus dem Lizenzierten Material) in einem kommerziellen Nachrichten- oder Informationsdienst weiterzuverbreiten, zu veröffentlichen oder zu verwenden, noch Dritten zu erlauben, dies zu tun. (c) ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers das Lizenzierte Material in Verbindung mit Systemen oder Anwendungen zu verwenden, die Data Mining, Text Mining oder Trendanalysefunktionen ermöglichen oder die Nachrichten mit Tools oder Systemen für das Kundenbeziehungsmanagement, das Auftragsmanagement, den Handel oder das Portfoliomanagement oder Mid- oder Backoffice-Anwendungen zu integrieren. (d) jedes automatisierte System, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf "Roboter", "Spider", "Offline-Leser" usw., zu verwenden, um auf den Dienst in einer Weise zuzugreifen, die mehr Anforderungsnachrichten an die Server des Lizenzgebers sendet, als ein Mensch vernünftigerweise im gleichen Zeitraum mit einem herkömmlichen Online-Webbrowser produzieren kann. (e) jegliche Handlungen zu vollziehen, die eine unangemessene oder unverhältnismässig grosse Belastung der Infrastruktur des Lizenzgebers zur Folge haben können. (f) eine gemeinsame Bibliothek oder ein gemeinsames Archiv von Lizenziertem Material in elektronischer Form zu erstellen oder zu speichern, die als Suchapplikation verwendet werden könnte. (g) Teile des Dienstes oder der darin enthaltenen Software zu modifizieren, zu zerlegen oder Reverse Engineering zu betreiben. Im Falle eines Verstosses gegen die oben genannten Nutzungsbedingungen ist der Lizenznehmer verantwortlich dafür, dass die unbefugte Nutzung unterbunden wird. Bei Verstössen behält sich die SMD Schweizer Mediendatenbank AG jederzeit das Recht vor, den Zugang zum Dienst zu sperren. Rechtliche Schritte bleiben explizit vorbehalten.
|
||
3.3.2. Besondere Nutzungsbedingungen einzelner Content Provider Der Lizenznehmer nimmt die nachfolgend aufgeführten besonderen Nutzungsbedingungen des im Dienst zur Verfügung gestellten Lizenzierten Materials zur Kenntnis und verpflichtet sich, diese neben den allgemeinen Nutzungsbedingungen vollständig einzuhalten und den autorisierten Nutzern mitzuteilen: (a) Besondere Nutzungsbedingungen von Axel Springer Syndication: Die Verwendung von Presseartikeln aus Presseerzeugnissen der Axel Springer Syndication für Pressespiegel oder Medienanalysen/-beobachtung ist für den Lizenznehmer des Dienstes für den Eigenbedarf erlaubt, im Auftrag für Dritte jedoch ausgeschlossen. Sollte diese Dienstleistung erwünscht sein, so bedarf sie einer gesonderten Vereinbarung „Pressespiegel Lizenz“ bzw. „Digitale Verarbeitungslizenz“ mit Axel Springer Syndication. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die einzelnen Presseartikel (maximal gleichzeitig 20 Presseartikel pro Lizenznehmer) vorübergehend auf seinem Rechner abzuspeichern. Die Presseartikel sollten jedoch innerhalb von drei Tagen nach der Speicherung wieder gelöscht sein. Eine Weitergabe der Presseartikel an Personen, die nicht zum berechtigten Nutzerkreis gehören, ist nicht zulässig. (b) Besondere Nutzungsbedingungen vom DIZ Dokumentations- und Informationszentrum München GmbH (nachfolgend DIZ genannt): Nichtkommerzielles und Kommerzielles Text- und Datamining ist gemäss Ziffer 3.3.1c der bestehenden AGB der SMD Schweizer Mediendatenbank AG a priori nicht erlaubt. Die Nutzung der vom DIZ lizenzierten Inhalte (e.g. Inhalte der Süddeutsche Zeitung GmbH, Stuttgarter Zeitung Verlagsgesellschaft mbH, Stuttgarter Nachrichten Verlagsgesellschaft mbH, die Schwarzwälder Bote Mediengesellschaft mbH usw.) für Text und Data Mining im Sinne von Art. 4 Richtlinie (EU) 2019/790 jeweils in Verbindung mit den einzelnen nationalen europäischen Regelungen, in Deutschland mit Paragraph 44b UrhG, ist ausdrücklich vorbehalten. Für jegliche Art des Text- und Data Mining wird die vorherige schriftliche Einwilligung des Rechteinhabers bzw. eine entsprechende Text- und Datamining-Lizenz benötigt. Für die durch das DIZ angebotenen Inhalte kann eine Lizenz beim DIZ erworben werden. Die Kontaktdaten sind auffindbar unter www.sz-archv.de/sz-content/text-data-mining. Im Falle eines Verstosses gegen die oben genannten Nutzungsbedingungen ist der Lizenznehmer verantwortlich dafür, dass die unbefugte Nutzung unterbunden wird. Bei Verstössen behält sich die SMD Schweizer Mediendatenbank AG jederzeit das Recht vor, den Zugang zum Dienst zu sperren.
|
||
3.3.3. Sorgfaltspflichten der autorisierten Nutzer (a) Die Sicherheitselemente sind geheim zu halten und gegen missbräuchliche Verwendung zu schützen. Das Passwort darf nicht leicht ermittelbar sein (keine Autokennzeichen, Telefonnummern, einfache Zahlenfolgen, usw.). Der Lizenznehmer und der autorisierte Nutzer trägt sämtliche Folgen, die sich aus der Verwendung seiner Legitimationsmittel bzw. Sicherheitselemente durch ihn ergeben. (b) Besteht Grund zur Annahme, dass unberechtigte Drittpersonen Kenntnis vom Passwort erhalten haben, so ist das Passwort unverzüglich zu ändern. (c) Das Risiko, welches von benutzten Endgeräten für den Zugriff auf den Dienst besteht, ist durch den Einsatz geeigneter Schutzmassnahmen zu minimieren. Insbesondere hält der Lizenznehmer und der autorisierte Nutzer Betriebssysteme und Anwendungsprogramme aktuell und installiert die von den jeweiligen Anbietern zur Verfügung gestellten oder empfohlenen Softwareaktualisierungen und Sicherheitsupdates umgehend. Der Lizenznehmer und der autorisierte Nutzer muss auch die für die Benutzung des Internet über das entsprechende Endgerät üblichen Sicherheitsvorkehrungen treffen (z.B. Verwendung eines aktuellen Anti-Virus-Programms und einer Firewall). Mobile oder Dritten zugängliche Endgeräte sind vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu schützen (z.B. mittels Gerätesperre). (d) Der Lizenznehmer ist verantwortlich dafür, dass die von ihm designierten autorisierten Nutzer ebenfalls alle oben erwähnten Massnahmen bei der Nutzung des Dienstes respektieren.
|
||
3.4. DATENSCHUTZ UND SICHERHEIT IM INTERNET Der Dienst wird über das Internet und damit über ein offenes, jedermann zugängliches Netz genutzt. Für die Datenübermittlung zwischen dem Lizenznehmer oder dem autorisierten Nutzer und dem Dienst setzt die SMD Schweizer Mediendatenbank AG technisch wirksame Verschlüsselungsmechanismen ein, welche es Unberechtigten grundsätzlich verunmöglichen, vertrauliche Daten einzusehen. Es lässt sich aber nicht vollständig ausschliessen, dass übermittelte Daten dennoch von Unberechtigten eingesehen werden können. Bestimmte technische Merkmale des Verbindungsaufbaus (z.B. IP-Adressen) können nicht verschlüsselt werden. Mit Kenntnis dieser Daten ist eine Lokalisierung des genutzten Internetanschlusses und des eingesetzten Gerätes möglich. Der Lizenznehmer und der autorisierte Nutzer nimmt ferner zur Kenntnis, dass Daten unkontrolliert grenzüberschreitend übermittelt werden können, selbst wenn sich Sender und Empfänger der Daten in der Schweiz befinden. Für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten halten wir uns an die geltenden Datenschutzbestimmungen und stützen uns auf mehreren rechtlichen Grundlagen. Diese umfassen (a) die gegebene Einwilligung des Lizenznehmers und des autorisierten Nutzers, die jederzeit über die Kontoeinstellungen und andere Tools zurückgezogen werden kann (b) die Notwendigkeit, personenbezogene Daten zu erheben und zu verarbeiten zur Erfüllung eines Vertrags mit dem Lizenznehmer und dem autorisierten Nutzer (c) die vorliegenden AGB (allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen) (d) unsere berechtigten Geschäftsinteressen, wie die Verbesserung, Personalisierung und Entwicklung des Dienstes der SMD, das Vermarkten neuer Funktionen oder Produkte, die interessant sein könnten, und die Förderung von Sicherheit.
|
||
4. VERPFLICHTUNG DES LIZENZGEBERS |
||
4.1. Lizenz Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer und den autorisierten Nutzern eine nicht ausschliessliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare Lizenz für sich, das Lizenzierte Material und den Dienst gemäss den Bedingungen dieses Vertrags zu nutzen.
|
||
4.2. Kontrolle und Eigentum Der Lizenzgeber behält die Kontrolle über und das Eigentum an Form und Inhalt des Dienstes und des Lizenzierten Materials. Weder der Lizenznehmer noch die autorisierten Nutzer erwerben Eigentumsrechte am Dienst oder am Lizenzierten Material, und der Lizenznehmer darf die Form des Inhalts des Dienstes und/oder des Lizenzierten Materials nicht verändern, noch darf der Lizenznehmer Urheberrechtsvermerke im Lizenzierten Material entfernen, verbergen oder ändern. Bei wissenschaftlichen Zitaten sind Urheberrechtsvermerke anzubringen. Das im Dienst enthaltene Lizenzierte Material wird entweder von Content-Providern lizenziert oder ist Eigentum des Lizenzgebers. Die Rechte zur Nutzung des Lizenzierten Materials im Rahmen dieses Vertrags sind vertraglich geregelt und regeln diese Nutzung unabhängig von einer von einem Dritten erworbenen Urheberrechtslizenz. Dementsprechend erlaubt keine solche separate Urheberrechtslizenz eine Weiterverbreitung von Lizenziertem Material, falls es durch diesen Vertrag untersagt ist. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen am Umfang des im Dienst verfügbaren Lizenzierten Materials vorzunehmen und ist verpflichtet, die autorisierten Nutzer über die Dienst-Zugangsseite darüber zu informieren. Der Lizenzgeber ist verpflichtet, Zugang zu allen verfügbaren Lizenzierten Materialien zu gewähren, die von den Content-Providern des Lizenzgebers zur Veröffentlichung auf dem Dienst lizenziert wurden. Eine Änderung des verfügbaren Lizenzierten Materials aufgrund von Änderungen im Lizenzverhalten der Content-Provider des Lizenzgebers berechtigt den Lizenznehmer nicht zur vorzeitigen Kündigung des Dienstes. Alle Urheber- und Nutzungsrechte am Lizenzierten Material sind den Content-Providern des Lizenzgebers und/oder den Autoren vorbehalten.
|
||
5. ABONNEMENTS |
||
5.1. Lizenzgebühr und Zahlungskonditionen Die Lizenzgebühr entspricht dem Preis eines gewählten Abonnements und ist nicht rückerstattbar. Die Abonnements und Preise können bei der SMD Schweizer Mediendatenbank AG erfragt werden und sind Bestandteil der Partnervereinbarung oder des abgeschlossenen Vertrags. Die Lizenzgebühr wird je nach gewähltem Servicepaket in Rechnung gestellt. Die SMD Schweizer Mediendatenbank AG behält sich jederzeit vor, die Bonität von Lizenznehmern zu prüfen. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Sie treten für alle Lizenznehmer gleichzeitig in Kraft. Ist ein Lizenznehmer mit den Änderungen nicht einverstanden, dann gelangt Ziffer 6.3. zur Anwendung.
|
||
6. ALLGEMEINES |
||
6.1. Gewährleistung, Haftung und Freistellung Der Lizenznehmer und der autorisierte Nutzer anerkennt und stimmt zu, dass der Dienst und das Lizenzierte Material, sowie die dazugehörige Dokumentation "wie besehen" und "wie verfügbar" zur Verfügung gestellt werden, und der Lizenzgeber gibt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien oder Gewährleistungen ab, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die Marktgängigkeit, die Eignung für einen bestimmten Zweck oder Garantien in Bezug auf den Dienst, der fehlerfrei, frei von Viren oder anderen schädlichen Komponenten ist, oder, dass er ohne Unterbrechung betrieben wird. Der Lizenzgeber wird angemessene Vorkehrungen treffen, um das Lizenzierte Material den autorisierten Nutzern jederzeit und rund um die Uhr zur Verfügung zu stellen, mit Ausnahme der routinemässigen Wartung. Der Lizenzgeber wird im Falle einer Unterbrechung des Dienstes diesen so schnell wie möglich wiederherstellen. Geplante routinemässige Wartungsunterbrechungen werden auf der Dienst-Zugangsseite angekündigt. Insbesondere, aber ohne Einschränkung anerkennt der Lizenznehmer und der autorisierte Nutzer und stimmt zu, dass weder der Dienst, das Lizenzierte Material, Teile davon, noch seine Bereitstellung eine Form von Beratung, Empfehlung, Darstellung, Billigung oder Vereinbarung darstellen. Der Lizenzgeber haftet nicht in Bezug auf die Richtigkeit oder Aktualität des Lizenzierten Materials oder für Verluste oder Schäden jeglicher Art im Zusammenhang mit der Bereitstellung oder Nichtbereitstellung des Dienstes. Keine der Parteien soll Folgeschäden, exemplarische, spezielle oder strafrechtliche Verluste oder Schäden erleiden, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Datenverlust oder -schäden, Geschäfts- oder Gewinnausfall, unabhängig davon, ob sie über die Möglichkeit eines solchen Verlustes informiert wurden und unabhängig davon, ob ein solcher Anspruch aufgrund einer unerlaubten Handlung, eines Vertragsbruchs oder einer anderen Rechtsgrundlage entsteht. Keine der Parteien haftet für Ereignisse höherer Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Kriege, Streiks, etc.
|
||
6.2. Salvatorische Klausel Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einer zuständigen Behörde für ganz oder teilweise ungültig oder nicht durchsetzbar befunden wird, bleibt die Gültigkeit aller anderen Bestimmungen (und gegebenenfalls der Rest der betreffenden Bestimmung) unberührt.
|
||
6.3. Vertragsänderungen Die SMD Schweizer Mediendatenbank AG behält sich jederzeit Änderungen der angebotenen Dienstleistungen und Preise vor. Die SMD Schweizer Mediendatenbank AG kann die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen jederzeit ändern. Änderungen werden dem Lizenznehmer vorgängig auf geeignete Weise gemäss separater Partnervereinbarung oder separatem Vertrag bekanntgegeben. Ist der Lizenznehmer mit den Anpassungen nicht einverstanden, so kann er die Nutzung des Dienstes vor Inkrafttreten der geänderten Bedingungen kündigen.
|
||
6.4. Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht und der Gerichtsstand ist Zürich.
|
||
@ SMD Schweizer Mediendatenbank AG, Zürich
|